Produkt: Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)
Meldung vom 21.11.2016 / Inlandsförderung
Förderung barrierereduzierender Maßnahmen voraussichtlich in 2017 wieder möglich
Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 11.11.2016 sind im Haushalt 2017 wieder Mittel für barrierereduzierende Maßnahmen im Produkt "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" veranschlagt.Der Bundeshaushalt 2017 soll zum 01.01.2017 in Kraft treten, so dass ab Januar 2017 wieder Anträge bei der KfW gestellt werden können. Bitte beachten Sie, dass der Antrag über das KfW-Zuschussportal vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.
In diesem Jahr ist die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen sehr hoch. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt für 2016 sind bereits aufgebraucht. Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen ist nicht mehr möglich.
Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.
Förderprodukte, die weiterhin zur Verfügung stehen:
- Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden. www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455
- Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159.





