Shg - Fliesen und Bäder

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Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455

Seit 19.11.2015: neue verbesserte Förderung für einbruchsichernde und barrierereduzierende Maßnahmen.

Höhe des Zuschusses

MaßnahmeHöhe des Zuschusses
Bitte beachten Sie, dass Zuschussbeträge erst ab 200 Euro auszahlt werden.
Standard "Altersgerechtes Haus" 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit
Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit

 

Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Zur Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- den vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Online-Antrag (Formularnummer 600 000 3280, www.kfw.de/455)
- eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments (Staatsangehörige außerhalb Deutschlands: Kopie Ihres Reisepasses)
Zuschusshöhe für eine Badrenovierung
Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderungen für den Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus und der Durchführung der unter den Förderbereichen dargestellten Maßnahmen können folgende Investitionszuschüsse gewährt werden:
- Durchführung der einzelnen Förderbereiche 1 bis 7:  = 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit
Nachweis der Vorhabensdurchführung
Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens aber 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, belegen Sie die programmgemäße Durchführung des Vorhabens wie folgt:
1. Umbaumaßnahmen für die Förderbereiche 1 bis 7:
− Das Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und die Technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis für die Förderbereiche 1 bis 7 (Formularnummer 600 000 3278)
Es sind die Rechnungskopien für die Umbaumaßnahmen für die Förderbereiche 1 bis 7 als auch für den Standard Altersgerechtes Haus einzureichen. Die Rechnungen (siehe unter "Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Zuschussnehmers") müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z. B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweis aufzubewahren.
Beim Ersterwerb: Anstelle von Rechnungen ein Nachweis über die förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten und dem Datum des Kaufvertragsabschlusses (mindestens
 
Alle Kosten, die für die fachgerechte Ausführung dieser Maßnahmen erforderlich sind, können gefördert werden. Dazu gehören Kosten für
  • Fachberatung durch Experten oder Sachverständige für Ihren Umbau
  • die Durchführung der geplanten Maßnahmen durch Fachunternehmen
  • die notwendigen vorbereitenden Arbeiten
  • nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten
 
Förderbereich 5 - Welche Maßnahmen sind bei Maßnahmen an Sanitärräumen zusätzlich förderfähig?
  • Trennwände bei Einbau bodengleicher Duschen oder Badewannen-systeme
  • rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
  • bedienfreundliche Armaturen
  • Einhebelmischarmaturen
  • Hoher Spiegel für Benutzung im Stehen und Sitzen (baugebunden)
  • Visuelle Unterstützung zur Orientierung im Bad (z. B. Beleuchtung, Material- und Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenz )
  • Technische Hilfen (z. B. Stütz- und Haltegriffe)
  • Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur flexiblen Anpassung von Halte- und Sicherheitssystemen an unterschiedlichen Nutzungshöhen
  • Verlegung von Steckdosen und Einbau zusätzlicher Steckdosen
  • Einbau zusätzlicher Lichtschalter
  • Einbau mechanischer Be- und Entlüftungseinrichtungen
  • Maler-, Putz- oder Estrich- und Fliesenarbeiten
  • Für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
  • Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden, Bodenaufbau
  • Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
  • Notwendige Folgearbeiten für Sanitärinstallationen in angrenzenden Räumen incl. Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüchen

 

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